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Gebrauchtwagen aus Slowenien: Historie prüfen und in Deutschland zulassen

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Aleš Jazbec
29. Oktober 2026 • 11 Min. Lesezeit
Gebrauchtwagen aus Slowenien: Historie prüfen und in Deutschland zulassen

Kurze Antwort: Die Historie eines Gebrauchtwagens aus Slowenien prüfen Sie in zwei Teilen. Das slowenische Register zeigt, was mit dem Auto seit der ersten Zulassung in Slowenien geschah. Kam das Auto vorher aus einem anderen Land nach Slowenien, brauchen Sie für die Zeit davor Dokumente aus diesem Land, zum Beispiel die frühere Zulassungsbescheinigung, Werkstattrechnungen und Prüfberichte, mancherorts auch Daten aus den dortigen amtlichen Registern. Für die Zulassung in Deutschland brauchen Sie vom Verkäufer vor allem die Originalpapiere und die Übereinstimmungsbescheinigung (COC).

Woran Sie erkennen, ob das Auto nach Slowenien importiert wurde

Am schnellsten zeigen es zwei Daten: das Datum der Erstzulassung und das Datum der Erstzulassung in Slowenien. Wurde das Auto zuerst in Slowenien zugelassen, sind beide gleich. War es zuerst in einem anderen Land zugelassen, liegt das zweite Datum später, und der Abstand zeigt, wie viele Jahre das Auto im Ausland gefahren ist.

Beide Daten zeigt die kostenlose Fahrzeugprüfung per VIN bei Evoca, für Fahrzeuge, die zwischen 2014 und 2022 in Slowenien zugelassen waren. Das Datum der Erstzulassung steht auch in der slowenischen Zulassungsbescheinigung (prometno dovoljenje), im Feld B. Ein früherer Import erklärt oft, warum ein Auto günstiger ist als vergleichbare Inserate.

Was das slowenische Register über das Auto zeigt

Für die Zeit ab der ersten Zulassung in Slowenien zeigt der Evoca-Bericht:

  • technische Fahrzeugdaten wie Marke, Modell, Baujahr, Kraftstoffart, Motorleistung, Hubraum und Motorkennzeichnung
  • Halterangaben nach Jahren: Alter, Geschlecht und ob der Halter eine juristische Person ist
  • erfasste Kilometerstände mit Datum
  • das Datum der Erstzulassung und das Datum der Erstzulassung in Slowenien

Name, Anschrift und Wartungshistorie enthält der Bericht nicht. Detaillierte Serviceeinträge von Evoca-Partnern sieht nur der Inhaber der Servicekarte in seiner digitalen Garage, nachdem er das Fahrzeug mit der Servicekarte hinzugefügt und den PIN eingegeben hat.

Ist das Auto in Slowenien zugelassen, sind Kilometerstände, die Zahl der Halter und durchgeführte technische Prüfungen auch im öffentlichen Kraftfahrzeugregister auf eUprava sichtbar, dem slowenischen Behördenportal. Für die Abfrage brauchen Sie das Kennzeichen und die Nummer der Zulassungsbescheinigung. Beides bekommen Sie vom Verkäufer.

Angaben zur slowenischen Kraftfahrzeugsteuer auf eDavki

Hat jemand das Auto aus dem Ausland nach Slowenien gebracht, wurde bei der ersten Zulassung in Slowenien die slowenische Kraftfahrzeugsteuer (DMV) festgesetzt. Die slowenische Finanzverwaltung (FURS) teilte 2020 mit, dass sich die Angaben zu dieser Festsetzung auf dem Steuerportal eDavki nach Eingabe der VIN prüfen lassen. Die Einsicht zeigt das Jahr der Erstzulassung, den Kilometerstand, den der Steuerpflichtige bei der Festsetzung angegeben hat, die gezahlte Steuer, den Wert des Autos und Angaben zu einer etwaigen Beschädigung. Sie umfasst Fahrzeuge, für die die Steuer nach dem 30.12.2009 festgesetzt und gezahlt wurde. Für eDavki ist eine Anmeldung nötig. Prüfen Sie, ob die Einsicht auch Ihnen offensteht, oder fragen Sie den Verkäufer nach diesen Angaben.

Was das slowenische Register nicht zeigt

Das slowenische Register beginnt mit der Zulassung in Slowenien. Was vorher mit dem Auto geschah, erfahren Sie daraus nicht: wie viele Halter es im Ausland hatte, ob es beschädigt war und wie hoch der Kilometerstand vor dem Import war. Ein Auto, das nie in Slowenien zugelassen war, ist in den Daten von Evoca nicht enthalten.

Für Daten aus mehreren Ländern gibt es kostenpflichtige Dienste. CarVertical zum Beispiel sammelt Fahrzeugdaten aus mehr als 40 Ländern, auch zu Schäden und Diebstählen, und weist selbst darauf hin, dass nicht alle Unfälle und Reparaturen in amtliche Register gelangen. Einen CarVertical-Bericht bestellen Sie per VIN oder Kennzeichen. Partnerlink: Bei einem Kauf erhält Evoca eine Provision.

Welche Dokumente Sie vom Verkäufer verlangen

Die Liste unten gilt für ein Auto, das in Slowenien zugelassen ist. Nach dem Kauf lassen Sie es in Deutschland zu, und dafür brauchen Sie einen Teil dieser Papiere im Original.

Das Auto ist in Slowenien zugelassen

  • die slowenische Zulassungsbescheinigung im Original, in der Sie die VIN im Feld E und das Datum der Erstzulassung prüfen
  • die Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  • einen schriftlichen Kaufvertrag oder die Rechnung, mit Preis, Ausstattung, Kilometerstand und Übergabedatum
  • das Serviceheft und die Werkstattrechnungen, auch die aus dem Ausland
  • Nachweise über die technischen Prüfungen in Slowenien und, wenn das Auto importiert wurde, Prüfberichte aus dem früheren Zulassungsland
  • wenn das Auto nach Slowenien importiert wurde: eine Kopie der früheren ausländischen Zulassungsbescheinigung und die Rechnung oder den Kaufvertrag aus dem Ausland, aus dem hervorgeht, von wem das Auto gekauft wurde

Zulassung in Deutschland

Die Fahrt nach Deutschland. Ein deutsches Kurzzeitkennzeichen hilft hier nicht. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland und der ADAC weisen darauf hin, dass sich ein im EU-Ausland gekauftes Auto damit nicht nach Deutschland überführen lässt. Das deutsche Ausfuhrkennzeichen kommt ebenfalls nicht in Frage, denn es ist für Fahrzeuge gedacht, die dauerhaft ins Ausland gebracht werden (§ 45 FZV).

Der ADAC rät zu einem Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Landes, in dem das Auto zugelassen ist, mit der dafür nötigen Haftpflichtversicherung. Der Verkäufer kann dabei helfen. Klären Sie deshalb vor dem Kauf mit ihm, ob und wie das in Slowenien geht. Auf einem Anhänger braucht das Auto keine Zulassung. Mit der bisherigen slowenischen Zulassung zu fahren ist laut ADAC möglich, wenn Sie dem Verkäufer vertrauen. Prüfen Sie dann, ob Zulassung und Versicherung noch gelten und ob die Haftpflichtversicherung des Verkäufers auch Sie abdeckt.

Unterlagen für die Zulassungsstelle. Für einen Gebrauchtwagen, der schon in einem EU-Land zugelassen war, nennt die Berliner Zulassungsbehörde unter anderem:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • die ausländische Zulassungsbescheinigung und die ausländischen Kennzeichen, sofern vorhanden
  • den Kaufvertrag oder die Rechnung
  • die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung
  • das COC oder eine Datenbestätigung des Herstellers
  • den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Die Unterlagen sollen grundsätzlich im Original vorliegen. Ohne die Originalpapiere ist die Zulassung nach Angaben des ADAC nahezu unmöglich, und der ADAC rät, die Anforderungen vor dem Kauf mit der eigenen Zulassungsstelle zu klären. Die Zulassungsstelle behält die slowenische Zulassungsbescheinigung ein (§ 8 Abs. 4 FZV), machen Sie also vorher Kopien. Ist das Auto in Slowenien noch nicht abgemeldet, sind nach Angaben der Berliner Zulassungsbehörde Sie als neuer Halter dafür zuständig.

Hauptuntersuchung und COC. War ein Auto mit EU-Typgenehmigung zuvor in einem anderen EU-Staat in Betrieb, muss es vor der Zulassung zur Hauptuntersuchung, wenn in der Zwischenzeit eine HU fällig geworden wäre. Weisen Sie eine gleichwertige Prüfung nach der EU-Richtlinie 2014/45/EU nach, entfällt sie (§ 8 Abs. 2 FZV). Dafür müssen Sie auch belegen, wann das Auto erstmals in Betrieb genommen wurde. Ob die Zulassungsstelle die slowenische Prüfung anerkennt, klären Sie vorher mit ihr. Die technischen Daten weisen Sie mit dem COC oder einer Datenbestätigung des Herstellers nach. Gibt es weder COC noch Datenbestätigung, verlangt die Zulassungsstelle ein Gutachten nach § 21 StVZO. Das Europäische Verbraucherzentrum nennt dafür eine technische Prüfstelle wie den TÜV.

Steuern. Zugelassen wird das Auto erst, wenn Sie eine Ermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer von einem Bankkonto erteilt haben (§ 13 KraftStG). Dafür geben Sie bei der Zulassungsstelle das SEPA-Lastschriftmandat ab, die Steuer zieht dann das zuständige Hauptzollamt ein. Bei der Umsatzsteuer kommt es darauf an, ob das Auto im Sinne des Gesetzes neu ist. Das ist es, wenn es beim Kauf höchstens 6.000 km gefahren ist oder seine erste Inbetriebnahme höchstens sechs Monate zurückliegt (§ 1b UStG). Für ein solches Fahrzeug zahlen Sie die Umsatzsteuer in Deutschland, auch als Privatperson, und geben spätestens am 10. Tag nach dem Erwerb eine Steuererklärung zur Fahrzeugeinzelbesteuerung ab (§ 18 Abs. 5a UStG). Für andere Gebrauchtwagen gilt nach Angaben des ADAC: Kaufen Sie von privat, fällt keine Umsatzsteuer an. Kaufen Sie bei einem Händler, zahlen Sie den Bruttopreis mit slowenischer Umsatzsteuer. In Deutschland kommt keine hinzu, und erstattet wird sie auch nicht.

Wo Sie die Historie vor dem Import nach Slowenien prüfen

Wurde das Auto nach Slowenien importiert, hängt es vom früheren Zulassungsland ab, was Sie über die Zeit davor erfahren. Hier finden Sie amtliche Quellen für einige EU-Länder.

Deutschland

Eine öffentliche Einsicht in die Fahrzeughistorie gibt es nicht. Der Halter kann beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kostenlos eine Auskunft zu den Fahrzeugen anfordern, die aktuell auf ihn zugelassen sind, und das Bundesministerium für Verkehr weist darauf hin, dass er sie einem möglichen Käufer geben kann. Seit dem 20.05.2018 wird der Kilometerstand bei der Hauptuntersuchung verpflichtend an das Zentrale Fahrzeugregister gemeldet. Kam das Auto aus Deutschland nach Slowenien, fragen Sie, ob eine solche Auskunft aus der Zeit vor dem Export bei den Unterlagen ist, und fragen Sie nach den HU-Prüfberichten.

Niederlande

Die niederländische Behörde RDW bietet eine kostenlose Abfrage per Kennzeichen (Kentekencheck), die auch die Zahl der Eigentümer und eine Bewertung des Kilometerstands zeigt: logisch, unlogisch oder ohne Bewertung. Die vollständige Liste der erfassten Kilometerstände mit Datum steht im RDW-Voertuigrapport, den nur der Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs bestellen kann. Fragen Sie den Verkäufer danach.

Belgien

In Belgien muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens dem Käufer das Dokument Car-Pass übergeben, es sei denn, der Käufer ist ein gewerblicher Fahrzeughändler. Der Car-Pass darf nicht älter als zwei Monate sein und enthält die Kilometerstände, die für das Fahrzeug in Belgien erfasst wurden. Wurde das Auto in Belgien gekauft, fragen Sie, ob der Car-Pass bei den Unterlagen geblieben ist.

Italien

Auf dem offiziellen Portal Il Portale dell'Automobilista zeigt der Dienst Verifica revisioni effettuate zum italienischen Kennzeichen die technischen Prüfungen, die nach dem 01.06.2018 durchgeführt wurden. Auf der Prüfbescheinigung steht auch der Kilometerstand. Für die Abfrage brauchen Sie das alte italienische Kennzeichen, das im italienischen Zulassungsdokument steht.

Österreich

Eine amtliche öffentliche Einsicht in die Fahrzeughistorie haben wir nicht gefunden. Das österreichische Amtsportal oesterreich.gv.at gibt an, dass der Verkäufer beim Verkauf beide Teile der Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und Teil 2) und die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) übergibt, und empfiehlt eine Begutachtung durch einen unabhängigen Automobilclub oder Sachverständigen.

Kilometerstand prüfen

Vergleichen Sie den Kilometerstand aus mehreren Quellen. Den Verlauf in Slowenien zeigen die Einträge im Evoca-Bericht und auf eUprava. Wurde das Auto nach Slowenien importiert, zeigt der Kilometerstand, den der Importeur bei der Festsetzung der DMV angegeben hat, wie viel das Auto bei der Ankunft in Slowenien hatte. Ausländische Quellen wie der Car-Pass, die RDW-Bewertung oder die italienische Prüfbescheinigung zeigen den Stand davor. Ist ein späterer Eintrag niedriger als ein früherer, kaufen Sie das Auto nicht, solange der Unterschied nicht geklärt ist. Das Europäische Parlament führte 2018 Schätzungen aus Studien an, nach denen bei 30 bis 50 % der grenzüberschreitend verkauften Gebrauchtwagen der Kilometerzähler manipuliert ist.

Lassen Sie den Kilometerstand bei der Übergabe in den Kaufvertrag schreiben, wie es auch der ADAC empfiehlt. Wie Sie den Kilometerstand Schritt für Schritt prüfen, beschreiben wir im Artikel zur Prüfung des Kilometerstands.

Checkliste vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens in Slowenien

  1. Fragen Sie den Verkäufer nach der VIN und prüfen Sie sie bei Evoca. Vergleichen Sie das Datum der Erstzulassung mit dem Datum der Erstzulassung in Slowenien.
  2. Prüfen Sie auf eUprava die Kilometerstände, die Zahl der Halter und die technischen Prüfungen. Wenn Sie Zugang zu eDavki haben, prüfen Sie dort per VIN auch die Angaben zur slowenischen Kraftfahrzeugsteuer.
  3. Wurde das Auto nach Slowenien importiert, verlangen Sie die ausländischen Dokumente: frühere Zulassungsbescheinigung, Werkstattrechnungen und Prüfberichte.
  4. Prüfen Sie, wo möglich, amtliche Quellen im früheren Zulassungsland, oder fragen Sie nach einer Auskunft, die nur der Halter bekommt.
  5. Ordnen Sie die Kilometerstände aus allen Quellen nach Datum und prüfen Sie, ob sie durchgehend steigen.
  6. Vergleichen Sie die VIN am Fahrzeug mit der VIN in allen Dokumenten.
  7. Lassen Sie das Auto vor dem Kauf von einem unabhängigen Mechaniker prüfen. Werkstätten in Slowenien finden Sie unter den Evoca-Partnern, eine Gebrauchtwagenprüfung vor dem Kauf bietet in Slowenien auch der Automobilclub AMZS an.
  8. Klären Sie vor dem Kauf mit Ihrer Zulassungsstelle, welche Unterlagen sie verlangt, und mit dem Verkäufer, wie das Auto nach Deutschland kommt. Lassen Sie sich die slowenische Zulassungsbescheinigung und das COC im Original übergeben.

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Der kostenlose Bericht zeigt technische Daten, Halterwechsel und erfasste Kilometerstände für Fahrzeuge, die zwischen 2014 und 2022 in Slowenien zugelassen waren.

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Häufig gestellte Fragen

Evoca zeigt Daten aus slowenischen amtlichen Registern für Fahrzeuge, die zwischen 2014 und 2022 in Slowenien zugelassen waren: technische Daten, Halterangaben nach Jahren und erfasste Kilometerstände. Wurde das Auto nach Slowenien importiert, brauchen Sie für die Zeit davor ausländische Dokumente oder Quellen aus dem früheren Zulassungsland.

Vergleichen Sie das Datum der Erstzulassung mit dem Datum der Erstzulassung in Slowenien. Beide zeigt der Evoca-Bericht per VIN. Liegt das zweite Datum später, war das Auto vorher im Ausland zugelassen.

Nein. Nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland und des ADAC lässt sich ein im EU-Ausland gekauftes Auto nicht mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen nach Deutschland überführen. Der ADAC rät zu einem Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Landes, in dem das Auto zugelassen ist. Auf einem Anhänger braucht das Auto keine Zulassung.

Die Berliner Zulassungsbehörde nennt unter anderem Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die ausländische Zulassungsbescheinigung, den Kaufvertrag oder die Rechnung, die eVB Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung, das COC oder eine Datenbestätigung des Herstellers, den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Klären Sie vor dem Kauf mit Ihrer Zulassungsstelle, was sie verlangt.

Nur wenn das Auto im Sinne des Umsatzsteuergesetzes neu ist, also beim Kauf höchstens 6.000 km gefahren ist oder seine erste Inbetriebnahme höchstens sechs Monate zurückliegt. Für andere Gebrauchtwagen fällt nach Angaben des ADAC beim Kauf von privat keine Umsatzsteuer an. Beim Händler zahlen Sie den Bruttopreis mit slowenischer Umsatzsteuer, in Deutschland kommt keine hinzu.